Warenausfuhr

Die Ausfuhr von Souvenirs aller Art, einschließlich Edelsteinen ist fast unbegrenzt erlaubt, falls der Umtausch entsprechender Geldmengen nachgewiesen und entsprechende Kaufquittungen vorgelegt werden können. Das gleiche gelt für den Postversand, wenn die Waren nicht zum Verkauf bestimmt sind.
Für Wertgegenstände, die der Reisende als Geschenk erhält, benötigt man eine Ausfuhrgenehmigung des Controller of Exchange, Central Bank, Colombo-Fort, oder des Controller of Imports and Exports, National Mutual Building, Chatham Street, Colombo-Fort, oder der State Gem Corporation, Colombo-Fort.
Die Ausfuhr von Antiquitäten, die älter als 50 Jahre sind, besonders von Palmblattmanuskripten, aber auch von Tierhäuten und Elfenbein, sowie einigen Orchideenarten, ist untersagt. Ausnahmegenehmigungen erteilt der Director of Archives und der Archaeological Commissioner. Zur Einfuhr in Europa muß aber zudem eine vorher beantragte Einfuhrgenehmigung vorgelegt werden, die fast nie erteilt wird.

Mehr...





Diese Seiten sind im Entstehen. Bitte besuchen Sie uns bald wieder.
Diese Seiten wurden für eine Auflösung von 1024x768 optimiert.