Warenausfuhr
Die
Ausfuhr von Souvenirs aller Art, einschließlich Edelsteinen ist
fast unbegrenzt erlaubt, falls der Umtausch entsprechender Geldmengen
nachgewiesen und entsprechende Kaufquittungen vorgelegt werden können.
Das gleiche gelt für den Postversand, wenn die Waren nicht zum Verkauf
bestimmt sind.
Für Wertgegenstände, die der Reisende als Geschenk erhält, benötigt
man eine Ausfuhrgenehmigung des Controller of Exchange, Central
Bank, Colombo-Fort, oder des Controller of Imports and Exports,
National Mutual Building, Chatham Street, Colombo-Fort, oder der
State Gem Corporation, Colombo-Fort.
Die Ausfuhr von Antiquitäten, die älter als 50 Jahre sind, besonders
von Palmblattmanuskripten, aber auch von Tierhäuten und Elfenbein,
sowie einigen Orchideenarten, ist untersagt. Ausnahmegenehmigungen
erteilt der Director of Archives und der Archaeological Commissioner.
Zur Einfuhr in Europa muß aber zudem eine vorher beantragte Einfuhrgenehmigung
vorgelegt werden, die fast nie erteilt wird.
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