Wareneinfuhr
Alle
Gegenstände des persönlichen Bedarfs können eingeführt werden. Wertgegenstände,
Edelmetalle, Schmuck, Waffen, Waren zum Verkauf oder ungewöhnlich
große Mengen müssen deklariert werden, sonst kann es bei der Ausreise
Schwierigkeiten geben. Maximal dürfen zwei Fotoapparate und 24 Rollen
Film und eine Filmkamera mit zehn Filmen eingeführt werden. Die
Einfuhr von Rauschgift und pornografischen Artikeln und Darstellungen
ist verboten. Zu verzollendes Reisegepäck kann bis zur Wiederausreise
gegen eine geringe Gebühr beim Zoll hinterlegt werden. Zollfrei
dürfen weiterhin eingeführt werden: 200 Zigaretten bzw. 50 Zigarren
sowie 1,5l Spirituosen und 2 Flaschen Wein. Touristen, die nichts
zu verzollen haben, können den grünen Durchgang benutzen, genau
wie zu Hause auch.
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