Wareneinfuhr

Alle Gegenstände des persönlichen Bedarfs können eingeführt werden. Wertgegenstände, Edelmetalle, Schmuck, Waffen, Waren zum Verkauf oder ungewöhnlich große Mengen müssen deklariert werden, sonst kann es bei der Ausreise Schwierigkeiten geben. Maximal dürfen zwei Fotoapparate und 24 Rollen Film und eine Filmkamera mit zehn Filmen eingeführt werden. Die Einfuhr von Rauschgift und pornografischen Artikeln und Darstellungen ist verboten. Zu verzollendes Reisegepäck kann bis zur Wiederausreise gegen eine geringe Gebühr beim Zoll hinterlegt werden. Zollfrei dürfen weiterhin eingeführt werden: 200 Zigaretten bzw. 50 Zigarren sowie 1,5l Spirituosen und 2 Flaschen Wein. Touristen, die nichts zu verzollen haben, können den grünen Durchgang benutzen, genau wie zu Hause auch.





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